Ein Aufruf von Aktionskünstlern.
Das Flüchtlingsdrama rund um das Mittelmeer nimmt immer größere Ausmaße an. Die Zahlen der Menschen, die in Europa Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen oder nur auf ein besseres Leben für sich und ihre Kinder hoffen, steigen immer weiter an. Und noch immer sterben Menschen auf dem Weg über das Mittelmeer in seeuntüchtigen, völlig überladenen Flüchtlingsbooten.
Die Antwort Europas auf diese Katastrophe: Weitere Abschottung gegen den Rest der Welt. Zäune an den Außengrenzen der Union und Militärschiffe auf dem Mittelmeer sollen die Flüchtlingszahlen eindämmen.
Der Norden Europas läßt zudem den Süden allein. Man weigert sich einfach, weitere Menschen aufzunehmen. Italien, Griechenland und andere Länder müssen selbst mit den ankommenden Flüchtlingen klarkommen. Der Dublin III Vertrag erlaubt den Nordeuropäischen Ländern Flüchtlinge dorthin zurückzuschicken, wo sie erstmals europäischen Boden betreten haben. Ein unmenschliches Unding, auf das nur echte Bürokraten kommen können.
Nimm Flüchtlinge mit
Eine Aktion ruft jetzt dazu auf, Fluchthelfer zu werden und damit Menschen auf ihrem Weg in eine bessere Zukunft zu unterstützen. Es sei zum Beispiel sehr leicht möglich, Menschen auf dem Rückweg aus dem Urlaub mit nach Deutschland oder Österreich zu nehmen.
In einem Video zeigen sie, wie das gehen könnte:
Quelle: YouTube
Fluchthilfe ist legitim
Vor 25 Jahren ging es mit der DDR zu Ende. Bis zu deren Ende hatten viele Deutsche im Osten nur eine Chance den Staat zu verlassen: Einen Fluchthelfer. Diese schleusten die Menschen auf allerlei Wegen aus der DDR in die BRD, auch über Drittländer.
Damals war die Fluchthilfe anerkannt und wurde als legitimes Mittel zur Erlangung der Freiheit angesehen. Heute werden Fluchthelfer als Schleuser verunglimpft, ein Begriff übrigens, mit dem die DDR-Oberen die Fluchthelfer zu kriminalisieren versuchten .
Zwar ist die Fluchthilfe heute nicht legal, doch bleibt sie ein legitimes Mittel. Wer Flüchtende dabei unterstütze, das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig, so urteilte das Bundesverfassungsgericht. Kriminell sind nur die Mächtigen und die Zustände in ihren Heimatländern, die sie zum Verlassen ebendieser trieben. Nicht die Fluchthelfer.
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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-12 at 17:25 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]