Abheben, fliegen, filmen – Kameradrohnen erobern die Lüfte

Der neue Techniktrend ist einfach aus einer anderen Dimension: der Quadrocopter. Eine Drohne zum Modellfliegen mit integrierter Kamera und Aufnahmemodus für Foto und Film, in viereckiger Form, die ähnlich wie ein Helikopter zu fliegen und steuern ist.

Quadrocopter


Der Quadrocopter an sich ist dabei eine Art von Multicopter, der sich u.a. von einem Tricopter oder Hexacopter unterscheidet.

Quadro bezieht sich dabei auf die Anzahl der Motoren. Die Drohne ist mit vier von diesen ausgestattet. Das macht die Steuerung des Multicopers in mehrere Richtungen möglich, so wie diese von einem Hubschrauber kennt. Horizontal, vertikal, zu den Seiten ausschweifend, selbst diagonal – alles ist möglich. Dadurch ist der Quadrocopter äußerst wendig und läßt auch außergewöhnliche Flugbewegungen zu.

Sehr verbreitet sind beispielsweise Carrera Quadrocopter. Diese sind in der Regel gute Anfängermodelle, denn sie liegen nicht nur sicher in der Luft und sind somit gut zu steuern, sondern sind auch sehr robust und verfügen über ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Steuerung

Multi- und Quadrocopter werden über Fernsteuerungen vom Boden aus manövriert. Dabei kommuniziert die Drohne mit der Steuerung über Funksignale. Über die Flightcontrol werden gegebene Steuerungssignale an die Drohne weitergeleitet.

Ob der Quadrocopter mit einer Kamera ausgestattet ist, ändert an der Flugsteuerung erst einmal nichts. Auch das zusätzliche Gewicht macht sich in der Regel kaum bemerkbar.
Besonders attraktiv wird das Flugerlebnis durch die Möglichkeit, während des Fluges Video- und Fotoaufnahmen zu machen.

Quadrocopter mit Kamera | Foto: alles, pixabay.com, CC0 Creative Commons
Quadrocopter mit Kamera | Foto: alles, pixabay.com, CC0 Creative Commons

In der Regel sind heutige Drohnen für Modellflieger mit qualitativ hochwertigen Action-Kameras und vergleichbaren Kameramodellen ausgestattet. Besonders im Bereich der Kameraausstattung ist beim Kauf auf Unterschiede zu achten. Denn hier unterscheiden sich die Hobby-Drohnen von den Profisystemen, auch wenn der Standard der Hobby-Copter sich mehr und mehr dem der Profils annähert.

Anfangs waren nur einfache Luftaufnahmen möglich, in schwarz-weiß. Dann kamen Farbaufnahmen und Detailreichtum hinzu. Nicht viel später folgten die ersten Kurzvideoaufnahmen. Heute sind die Kamerasysteme von Quadrocoptern in ihrer Funktionsfähigkeit mit normalen Kameras vergleichbar.
Quadrocopter ermöglichen Überflugaufnahmen und Luftaufnahmen von Grundstücken oder spektakuläre Naturaufnahmen. Besonders aus dem Bereich Marketing und Werbung sind solche Drohnen nicht mehr wegzudenken. Aber auch bei Film und Fernsehen und bei YouTubern sind die fliegenden Augen sehr beliebt.

Drohnen-Führerschein

Das Fliegen und vor allem das Aufnehmen von Fotos und Videos mit einem Quadrocopter unterliegen in Deutschland, aber auch in anderen Staaten strengen rechtlichen Vorschriften. Darin enthalten sind rechtliche Bestimmungen bzgl. der Haftung für eventuelle Schäden. Geregelt wird zudem, wo geflogen werden darf, denn der Himmel ist auch für private Fotodrohnen nicht grenzenlos.

In der Nähe von Flughäfen ist der Einsatz verboten. Diese sind absolute Sperrzone für private Drohnen. Da es jedoch immer wieder zu gefährlichen Vorfällen und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs gekommen ist, denkt das Bundesverkehrsministerium bereits länger über die Einführung eines Führerscheins für Drohnen nach.

Zum 01. Oktober wird der Führerschein für Drohnenbesitzer nun eingeführt. Jeder, der eine Drohne mit einem Gewicht ab 2 Kilogramm betreiben möchte, benötigt nun solch einen Führerschein.

Um den Drohnen-Führerschein zu erlangen, müssen Kenntnisse im Bereich der Navigation und der Rechts- und Nutzungssituation in einer entsprechenden Prüfung nachgewiesen werden. Der Test kann bei Flugschulen, aber auch online abgelegt werden. Das Mindestalter für den Drohnenführerschein beträgt 16 Jahre. Wer bereits eine Pilotenlizenz besitzt, braucht keinen Drohnen-Führerschein zusätzlich.

Wer keine Prüfung ablegen möchte, der darf größere Drohnen nur noch auf speziellen Modellflugplätzen mit Aufsichtspersonal betreiben. Für kleine Flugmodelle kann ein Luftsportverband nach einer Einweisung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Dafür muß man mindestens 14 Jahre als sein.

Außerdem müssen ab 01. Oktober alle Flugdrohnen ab 250 Gramm gekennzeichnet werden, damit im Falle eines Schadens der Halter leicht ermittelt werden kann.

Es sei also jedem Hobbypiloten geraten, wenn er mit einem Quadrocopter spektakuläre Foto- und Video-Aufnahmen machen möchte, sich unbedingt an die rechtlichen Vorgaben zu halten, sonst könnten saftige Bußgelder drohen.