EU verschärft die Regeln für den Einsatz von Drohnen und Quadrocoptern, auch für Hobbypiloten.
Die Vorfälle an Flughäfen und anderen wichtigen sicherheitsrelevanten Orten, bei denen unbedarfte Hobbypiloten ihre Fluggeräte zu unbedarft gelenkt haben, sind in den letzten Monaten angestiegen. Besonders an Verkehrsflughäfen, die bei der Sichtung von Drohnen kurzfristig komplett gesperrt werden müssen, sind solche Vorfälle nicht nur ärgerlich für Airlines und Passagiere, solche Vorfälle sind auch gefährlich und richtig teuer.
Niemand will den Einsatz von Fotodrohnen komplett verbieten, schließlich sind die Aufnahmen von oben im Urlaub, über dem eigenen Grundstück oder in der Natur zu spektakulären, als dass man darauf in Zukunft wieder verzichten wollte. Doch manche Drohnenpiloten haben es einfach übertreiben und dabei aus Unkenntnis oder mangelnder geistiger Reife wichtige Regeln überschritten.
Neue, schärfere Regelungen für den Umgang mit Foto- und Videodrohnen waren längst überfällig. Die EU hat nun reagiert.
Neue Bestimmungen für Drohnenflüge
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA), die ihren Sitz in Köln hat, erließ nun neue Bestimmungen, die bis spätestens Juni 2020 in nationales Recht übertragen werden müssen. Spätestens ab dem Sommer des kommenden Jahres gelten also auch hierzulande die neuen Regelungen und bis dahin sollte sich jeder Drohnenpilot, egal ob Hobby oder Profi mit den neuen Bestimmungen vertraut gemacht haben. Sonst kann es schnell teuer werden.
So sehen die Bestimmungen neben zahlreichen technischen Konditionen, die die Fluggeräte erfüllen müssen, auch vor, dass jede Drohne identifizierbar sein muss. Dadurch soll es jederzeit möglich sein, eine Drohne nachzuverfolgen.
Wer also künftig in der Nähe von Verkehrsflughäfen mit seiner Drohne für Störungen des Flugbetriebes sorgt, der ist über die Kennung der Drohne schnell zu identifizieren und dann wird es für denjenigen ungemütlich.
Insgesamt eine gute Sache, werden doch so endlich EU-weit verbindliche Regelungen für den Einsatz von Drohnen aufgestellt, die sowohl für Hobbypiloten als für Profis und Unternehmen gelten. Die bislang in Deutschland bereits geltenden Regeln müssen nun bis Sommer 2020 angepasst werden.
Bestimmungen als Download
Wer sich bereits jetzt schon einmal mit allen neuen Bestimmungen vertraut machen möchte, der kann sich die „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/947 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ durchlesen. Die dazugehörige PDF-Datei enthält immerhin 27 Seiten.
Wir wünschen: Viel Spaß beim Lesen und guten, sicheren Flug mit deiner Drohne.