Zahlreiche Inhalte des ZDF sind jetzt online abrufbar und dürfen verbreitet werden.

Das hört sich zwar trocken juristisch an, ist jedoch eine kleine Sensation. Das Zweite Deutsche Fernsehen, kurz ZDF gibt Bildungsinhalte unter freier Lizenz zur Nutzung und Verbreitung für Jedermann frei.

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Finanzierung ÖR

Obwohl die öffentlich-rechtlichen Sender (ÖR) ARD und ZDF & Deutschlandradio mit nicht gerade wenig Geld – genau sind es über 8 Milliarden Euro pro Jahr – von den eigenen Zuschauern mehr oder weniger freiwillig finanziert werden, steht es den Gebührenzahlern nicht frei, über die dabei entstandenen Inhalte zu verfügen. Wer einfach so Inhalte der ÖR verwendet oder teilt, der dürfte alsbald Bekanntschaft mit der jeweiligen Rechtsabteilung des betreffenden Senders Bekanntschaft machen.

Rechte

Eine etwas groteske Situation, die nicht genauso wenig nachzuvollziehen ist wie sie unveränderlich erschien. Zumindest bis jetzt. Nun hat das ZDF als erster ÖR Sender den bestehenden Widerspruch zwischen Finanzierung und Nutzungsmöglichkeiten der Inhalte erkannt und öffnet sich für die Kampagne „Öffentliches Geld – Öffentliches Gut!“.

So ganz „öffentlich“ ist das Geld zwar nicht, was ARD und ZDF da jedes Jahr verbraten dürfen, schließlich stammt der allergrößte Teil aus dem Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr bzw. GEZ). Aber zumindest ist die jetzige Idee des ZDF ein Anfang.

ZDF Logo am Gebäude | Foto: MichaelGaida, pixabay.com, Pixabay License
ZDF Logo am Gebäude | Foto: MichaelGaida, pixabay.com, Pixabay License

Freie Lizenz

50 Beiträge der Hauptredaktion „Geschichte und Wissenschaft“ wurden nun unter einer Creative-Commons-Lizenz freigegeben. Jeder kann diese Beiträge nun als offene Bildungsressource nutzen.

Das bedeutet: Frei von rechtlichen Bedenken dürfen diese 50 Beiträge nun beispielsweise von Lehrern im Unterricht im Klassenraum oder per Videoübertragung genutzt werden.
Einzige Bedingung dabei ist die Nennung der Urheber, sprich ZDF, Terra X oder die beteiligten Filmemacher.
Die „Share alike“-Lizenz mit Namensnennung sorgt zudem dafür, dass die Inhalte beim Einbinden in andere Beiträge vor Enstellung oder Verfälschung geschützt sind.

Anfang für mehr

Diese Freigabe für 50 Beiträge des ZDF kann natürlich nur ein Anfang sein. Schon länger fordern beispielsweise Bibliotheken, Freie Bildungsbündnisse und Wikimedia die Freigabe von Inhalten mit Bildungsbezug unter einer freien Lizenz, und das möglichst online für alle.

Trotz des Bildungsauftrags mit dem die ÖR einst gegründet und deren Finanzierung bis heute gerechtfertigt werden, können Schulen und andere Bildungsträger nicht über die Inhalte der ÖR frei verfügen. Nur innerhalb des Klassenzimmers ist das Teilen von Bildern, Grafiken oder Videos im Unterricht frei. Außerhalb des Klassenzimmers gilt dies als illegal. Für Lehrer und Schulen eine rechtlich nicht hinzunehmende Situation.

Mit der Aktion des ZDF verändert sich nun etwas in die richtige Richtung. Es bleibt allerdings zu hoffen, dass in Zukunft mehr Inhalte und auch ganze Sendungen, vor allem im Bereich Bildung unter einer freien Lizenz für Jedermann zur Nutzung online gestellt werden.

Diese Aussage der ZDF Fernsehratsvorsitzenden, Marlehn Thieme macht das etwas Mut:

Mal sehen, wie lange die Mainzelmännchen für die Umsetzung brauchen.

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